Lehre
Ziel der Ausbildung am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist, den Studierenden die Fähigkeit zu vermitteln, die Ausgestaltung und Wirkung steuerlicher Rechtsnormen kritisch zu analysieren. Da das deutsche Steuerrecht komplex ist und einem ständigen Wandel unterliegt, ist das grundlegende Ausbildungsziel, die Studierenden mit den wichtigsten Rechtsnormen der unterschiedlichen Steuerarten und deren Interdependenzen vertraut zu machen.
Neben der Rechtsnormenanalyse ist es die Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, den Einfluss der Besteuerung auf Entscheidungssituationen zu untersuchen, die sog. Steuerwirkungsanalyse. Der Umfang der Steuerlast und somit die Steuerwirkung einer Entscheidung hängen von der Verwirklichung steuerlich relevanter Tatbestände ab, weshalb die Untersuchung der zugrunde liegenden steuerlichen Normen einer Steuerwirkungsanalyse grundsätzlich vorausgehen muss. Die Steuerwirkungsanalyse kann schließlich als Ausgangspunkt einer Steuergestaltungs- oder Steuerrechtsgestaltungsanalyse dienen, in der Handlungsalternativen für Steuerpflichtige oder die Gesetzgebung aufgezeigt werden.
Das in den verschiedenen Veranstaltungen erlangte Wissen kann in Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten vertieft werden. Im Rahmen dieser Prüfungsleistungen erlernen die Studierenden, ein steuerliches Problem in angemessener Zeit zu erfassen und wissenschaftlich fundiert und argumentativ überzeugend zu lösen.